Bedingungen für Beförderungs-, Fahrer- und Kurierpartner
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2026
- Parteien und Geltungsbereich
- Status als unabhängiger Partner
- Registrierung, Prüfung und Dokumente
- Bewilligungen, Versicherung, Steuern und Recht
- Plattformkonto und Sicherheit
- Auftragsangebote und Annahme
- Leistungserbringung
- Kundenkommunikation und Verhalten
- Foto-, GPS- und Zeitnachweis
- Kurier- und Paketaufträge
- Vergütung, Provision und Abrechnung
- 30-tägige Prüfungsfrist
- Beschwerden, Erstattungen und Verrechnung
- Verspätungsabzüge
- Nichterscheinen und Nichtleistung
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Geistiges Eigentum und Plattformnutzung
- Sperrung und Beendigung
- Haftung und Ersatz
- Recht, Sprache und Kontakt
1. Parteien und Geltungsbereich
Plattformbetreiber und Vertragspartner:
- AirportTaxiTransferLine.COM, handelnd unter der Marke VIF Transfer
- Adresse: Waisenhausstrasse 9, 8820 Wädenswil, Schweiz
- Abrechnungs-Nr.: 10.047.981
- UID: CHE-289.853.146
- Handelsregister: CH-020.1.102.687-1
- E-Mail: info@viftransfer.com
„Partner“ bezeichnet den als unabhängiges Unternehmen oder selbständig Tätigen registrierten Beförderer, Fahrer, Kurierbetrieb oder Kurier. Diese Bedingungen regeln Registrierung, Auftragsannahme, Leistung, Kundendaten, Nachweise, Provision, Abrechnung, Beschwerden und Massnahmen.
2. Status als unabhängiger Partner
Der Partner handelt unabhängig. Diese Bedingungen begründen kein Arbeitsverhältnis, keine Gesellschaft, Franchise, Agentur oder unbeschränkte Vertretungsmacht für VIF Transfer.
Vorbehaltlich von Recht und angenommenen Aufträgen bestimmt der Partner Arbeitszeit und Auftragsannahme selbst. Ein angenommener Auftrag ist nach den bestätigten Bedingungen auszuführen.
Der Partner haftet für eigenes Personal, Subunternehmer und Ersatzfahrer. Ohne schriftliche oder systemseitige Freigabe von VIF Transfer darf ein Auftrag nicht übertragen werden.
3. Registrierung, Prüfung und Dokumente
Der Partner muss richtige und aktuelle Identitäts-, Kontakt-, Abrechnungs-, Steuer-, Bewilligungs-, Führerausweis-, Fahrzeug-, Versicherungs- und Unternehmensdaten bereitstellen. VIF Transfer kann Ausweis, Führerausweis, Selfie/Profilfoto, Fahrzeugausweis, Transportbewilligung, Versicherung und weitere Nachweise verlangen.
Dokumente sind vor Ablauf zu erneuern. Fehlende, falsche, irreführende, abgelaufene oder fremde Dokumente können Sperrung, Auftragsstornierung, Abrechnungsprüfung oder Beendigung bewirken.
Selfie/Profilbild kann für Identitätsabgleich, Betrugsreduktion und Profilanzeige verwendet werden. Ohne separate ausdrückliche Information ist kein biometrisches Gesichtstemplate beabsichtigt.
4. Bewilligungen, Versicherung, Steuern und Recht
Der Partner ist verantwortlich für:
- erforderliche Transport-, Taxi-, Limousinen-, Kurier- und Gewerbebewilligungen;
- gültige Fahrberechtigung und Berufsqualifikation;
- Zulassung, Prüfung, Wartung, Sicherheit und Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs;
- Versicherung für Fahrgäste, Dritte, Fahrzeug, Güter und Gewerbe;
- Lenk-/Ruhezeiten, Verkehr, Grenze, Zoll und Arbeitssicherheit;
- Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherung, Löhne und sonstige Abgaben;
- Arbeitgeberpflichten für eigenes Personal und Subunternehmer.
Änderungen der Eignung oder Dokumentation sind unverzüglich zu melden.
5. Plattformkonto und Sicherheit
Das Konto darf nur vom geprüften Partner verwendet werden. Passwörter, Codes, Tokens und Gerätesitzungen dürfen nicht weitergegeben werden.
Verlorene Geräte, verdächtige Anmeldungen und unbefugte Nutzung sind sofort zu melden. Technische oder Verbindungsprobleme, die einen Auftrag betreffen, sind unverzüglich dem Support mitzuteilen.
6. Auftragsangebote und Annahme
Ein Angebot kann Leistungsart, Datum/Zeit, Abhol-/Zielort, Fahrzeug/Kapazität, Sonderwünsche, Paketdaten und geschätzte Partnerabrechnung enthalten.
Vor Annahme prüft der Partner Verfügbarkeit, Standort, zulässige Arbeitszeit, Fahrzeug, Dokumente und besondere Anforderungen. Die Annahme ist verbindlich.
Nicht ausführbare Aufträge dürfen nicht angenommen werden. Ein späteres unvermeidbares Hindernis ist schnellstmöglich zu melden. Wiederholte Stornierungen nach Annahme oder Nichtreaktion können eine Leistungsprüfung auslösen.
7. Leistungserbringung
- Pünktlich mit sauberem, sicherem und genehmigtem Fahrzeug erscheinen.
- Auftragsstatus korrekt und zeitnah aktualisieren.
- Fahrgäste oder Güter nur im bestätigten sicheren Umfang befördern.
- Keine nicht genehmigte Gebühr verlangen; Extras vorher mitteilen und bestätigen lassen.
- Extras nur über die erlaubte Methode, derzeit Stripe Terminal, einziehen.
- Kein Bargeld, keine persönliche Überweisung und keine Zahlung ausserhalb des Systems verlangen.
- Alkohol/Drogen, Aggression, Diskriminierung, Belästigung und gefährliches Fahren sind verboten.
8. Kundenkommunikation und Verhalten
Kundendaten dürfen nur zur Auftragsausführung verwendet werden. Kontakt für andere Zwecke, Direktangebote, Kopien oder spätere Werbung sind verboten.
Die Kommunikation muss professionell und respektvoll sein. Sicherheitsrisiken, stark alkoholisierte/aggressive Fahrgäste, illegale Gegenstände oder erhebliche Hindernisse sind unter Wahrung der Sicherheit zu melden und zu dokumentieren.
9. Foto-, GPS- und Zeitnachweis
Die Nachweisfunktion der Fahrer-/Kurier-App ist zu verwenden:
- Bei Ankunft am Abhol-/Übernahmeort: geeignetes Foto als Standort- und Ankunftsnachweis.
- Bei Abschluss der Fahrt/Zustellung: geeignetes Foto als Abschlussnachweis.
Das System kann Auftragsnummer, GPS, Datum und Zeit verknüpfen. Das Gesicht des Kunden/Empfängers ist nicht erforderlich. Unnötige Personendaten sind zu vermeiden, insbesondere Kindergesichter, Ausweise, Karten, private Nachrichten und unbeteiligte Personen.
Ist ein Foto nicht sicher oder angemessen möglich, ist der Grund in App und Supportvermerk zu erklären.
10. Kurier- und Paketaufträge
Bei Übernahme prüft der Partner sichtbare Verpackung, Anzahl und Auftragsangaben. Sichtbarer Schaden, ungeeignete Verpackung oder Verdacht auf gefährlichen/verbotenen Inhalt ist vor Annahme zu melden.
Die Sendung ist sorgfältig zu schützen, nur einer berechtigten Person zu übergeben und im bestätigten Umfang zu transportieren. Geforderte Fotos, PIN, Name, Unterschrift oder Zustellnotiz sind zu erfassen.
Der Partner öffnet die Sendung nicht, ausser Sicherheit, Verdacht auf Rechtswidrigkeit oder eine rechtmässige Behördenanordnung erfordert dies.
11. Vergütung, Provision und Abrechnung
Soweit nicht schriftlich oder auftragsbezogen anders vereinbart, beträgt die Standardplattformprovision 25 % des im System für den Auftrag erfassten Leistungsbetrags.
Die Abrechnung kann Leistung, Provision, Extras, Erstattungen, Chargebacks, dokumentierte Abzüge, Korrekturen und Vorträge enthalten. Trinkgeld wird nur nach Systemkennzeichnung behandelt.
Der Partner hält Zahlungsdaten aktuell. Für Verzögerungen durch falsche Kontodaten oder fehlende Prüfung haftet VIF Transfer nicht.
12. 30-tägige Prüfungsfrist und Auszahlung
Nach Leistung gelangt der Betrag in eine 30-tägige operative Prüfungs- und Einspruchsfrist. Dies schafft kein neues gesetzliches Kundenrecht, sondern ist eine interne Sicherheit für Partnerabrechnungen.
Nach Fristablauf, ohne offenen Streit und bei vollständigen Dokumenten erfolgt die Auszahlung im nächsten geeigneten Zyklus, grundsätzlich im Auszahlungszyklus zu Monatsbeginn.
Bei Betrugsverdacht, Kundenstreit, Chargeback, Behördenanfrage, fehlenden Dokumenten oder Sicherheitsprüfung darf nur der betroffene Betrag angemessen zurückgehalten werden; unstrittige Beträge werden soweit möglich getrennt behandelt.
13. Beschwerden, Erstattungen und Verrechnung
Die öffentlichen Kundenbedingungen bitten um möglichst rasche, vorzugsweise innerhalb von sieben Tagen eingereichte Beschwerden. Längere zwingende Rechte bleiben unberührt.
VIF Transfer kann Buchung, Kommunikation, GPS, Fotos, Zeit, Zahlung und Erklärungen prüfen. Der Partner muss angeforderte Nachweise fristgerecht liefern.
Bei belegter Verspätung, Nichtantritt, Nichtleistung, schwerem Mangel, unberechtigter Zahlung, Paketverlust/-schaden oder Regelverstoss kann eine vollständige oder teilweise Kundenerstattung erfolgen.
Dem Partner zurechenbare Erstattungen, Chargebacks, dokumentierte Schäden, Vertragsabzüge oder unberechtigte Beträge können nach anwendbarem Recht und Gelegenheit zur Stellungnahme verrechnet werden.
14. Verspätungsabzüge
| Verspätung | Standardfolge |
|---|---|
| 0–10 Minuten | Toleranz; kein Abzug. |
| 10–30 Minuten | 10 % des betreffenden Leistungsbetrags. |
| 30–60 Minuten | 25 % des betreffenden Leistungsbetrags. |
| Mehr als 60 Minuten | Auftrag kann storniert werden; 50 % Vertragsabzug möglich. |
Vor einem Abzug werden Auftragsdaten, Verkehr/höhere Gewalt, rechtzeitige Meldung und Erklärung berücksichtigt. Nachgewiesene Ereignisse ausserhalb angemessener Kontrolle können den Abzug reduzieren oder ausschliessen.
Bei Nichtleistung entsteht kein Vergütungsanspruch. Vertragsbeträge dürfen nur soweit rechtlich zulässig mit späteren Abrechnungen verrechnet werden.
15. Nichterscheinen und Nichtleistung
Beim Kunden-No-show muss der Partner richtige und pünktliche Anwesenheit, Kontaktversuche, kostenlose Wartezeit und gegebenenfalls kostenpflichtiges Weiterwarten mit Status, GPS, Foto und Notiz belegen.
Falscher Ort, verspätete Ankunft, frühe Abfahrt, fehlende Kommunikation oder unzulässige Übertragung dürfen nicht als Kunden-No-show erfasst werden.
Bei Kurieraufträgen sind Abwesenheit, falsche Adresse oder Zustellhindernis sofort zu melden; die Sendung darf nicht unbefugt abgestellt werden.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kunden-, Fahrgast-, Absender-, Empfänger-, Buchungs-, Flug-, Adress-, Telefon-, Zahlungs- und Paketdaten sind vertraulich und nur für Auftrag, Sicherheit und zwingendes Recht zu verwenden.
Screenshots, dauerhafte lokale Kopien, Social-Media-Veröffentlichung, Direktmarketing und Weitergabe an andere Plattformen sind verboten.
Datenschutzverletzung, verlorenes Gerät oder Fehlversand sind unverzüglich zu melden. Siehe Datenschutzrichtlinie und Datenschutzhinweis.
17. Geistiges Eigentum und Plattformnutzung
Name, Logo, App, Software, Kundenlisten, Preise und Betriebsdaten von VIF Transfer gehören den Rechteinhabern. Der Partner erhält nur ein beschränktes Nutzungsrecht für aktive Zusammenarbeit und genehmigte Aufträge.
Kopieren, Reverse Engineering, automatisierter Datenabruf, falscher Standort, Systemmanipulation und Plattformumgehung sind verboten.
18. Sperrung und Beendigung
Abgelaufene Dokumente, Sicherheitsrisiko, Datenmissbrauch, falsche Nachweise, wiederholte erhebliche Verspätung, Nichterscheinen zu angenommenem Auftrag, unberechtigte Zahlung, Gewalt/Belästigung, Rechtsverstoss oder Manipulation können Sperrung oder Beendigung bewirken.
Ausser in dringenden Sicherheitsfällen erhält der Partner soweit möglich Gelegenheit zur Erklärung. Beendigung lässt entstandene Abrechnung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Schaden und Ansprüche unberührt.
19. Haftung und Ersatz
Der Partner ist verantwortlich für eigenes Verschulden, Fahrzeug, Personal, Dokumente, Versicherung, Steuern, Verkehrsverstösse, unberechtigte Zahlungen, Datenverletzung und Leistungsmängel.
Zwingende Haftung von VIF Transfer bleibt unberührt. Nicht ausschliessbare Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit wird nicht beseitigt.
Der Partner kann im gesetzlich zulässigen Umfang für belegte Erstattungen, Drittansprüche, Sanktionen oder Schäden aus eigenem Verstoss verantwortlich sein.
20. Recht, Sprache und Kontakt
Es gilt schweizerisches Recht. Soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, ist Wädenswil, Kanton Zürich, Gerichtsstand.
Auslegungsreihenfolge: Englisch, danach Deutsch, danach Türkisch.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt den Rest nicht. Änderungen für zukünftige Aufträge können über App oder elektronische Kommunikation mitgeteilt werden.
Waisenhausstrasse 9, 8820 Wädenswil, Schweiz
UID: CHE-289.853.146 · Handelsregister: CH-020.1.102.687-1
Partnersupport: info@viftransfer.com
Telefon: +41 78 900 03 49